Hygienekonzept

1. Hygienekonzept für den Spielbetrieb im Handball

Hygieneverordnung zum Download (pdf)

1.1. Allgemeine Vorüberlegungen
Alle am Spiel Beteiligte müssen sich im Vorfeld mit dem gültigen Hygienekonzept der Halle, in der sie spielen, vertraut machen. Dort sind alle notwendigen Regelungen zu finden (z.B. welcher Zugang muss genutzt werden, sind Zuschauer erlaubt, etc.). Die Hygienekonzepte sind auf der Homepage des Landesverbandes im Spielplan bei der jeweiligen Halle zu finden.
Beim Training und Wettkampf in geschlossenen Raumen gilt die 3G-Regel, dass heißt jede Person ab 6 Jahren bzw. die nicht eingeschult ist, ist verpflichtet einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis zu erbringen. Der Test darf zum Spielende (Spielende = Spielbeginn + Spielzeit inkl. Halbzeitpause) nicht alter als 24 Stunden sein. Schülerinnen und Schuler gelten als getestete Person, da sie in der Schule getestet werden.
Zur Vereinfachung der Handhabung von Spieler*innen inkl. Trainerpersonal, Physiotherapeuten etc. kann der Gastverein dem Heimverein über ein Formular schriftlich bestätigen, dass alle Spieler*innen, Trainer*innen etc. geimpft, genesen oder getestet sind. Eine entsprechende Vorlage ist auf der Homepage (Bestätigung 3G) zu finden. Eine aufwändige Einzelkontrolle durch den Heimverein ist somit hinfällig. Dem Heimverein ist es, wenn gewünscht, unbenommen Einzelnachweise einzusehen.
1.2. Lockerung der Beschränkung / Regionale Lockdowns
Sollte es zu regionalen Lockdowns kommen, müssen die regionalen Anordnungen berücksichtigt und der Trainings- und Spielbetrieb individuell an diese angepasst werden.
1.3. Unmittelbar Spielbeteiligte
Unmittelbar Spielbeteiligte sind die Spieler*innen, Trainer- und Betreuer*innen aller Mannschaften, die Schiedsrichter sowie ggf. weitere Offizielle der Vereine, sofern sie am Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaften direkt beteiligt sind.
1.4. Weitere Spielbeteiligte
Die weiteren Spielbeteiligten sind aktiv Spielbeteiligte, die während des Spiels auf bzw. direkt am Spielfeldrand zum Einsatz kommen und bei denen die Abstandswahrung zu unmittelbar Spielbeteiligten nicht vollständig gewährleistet werden kann. Dabei handelt es sich um das Kampfgericht und wenn vorhanden Wischer. Für diesen Personenkreis eine Mund-Nase-Schutz Pflicht.
1.5. Maskenpflicht
Maskenpflicht: Sofern gerade kein Sportgetrieben wird, gilt in geschlossenen Raumen die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, gilt ebenfalls die Maskenpflicht.
1.6. Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
Sämtliche Spielbeteiligte und Zuschauer müssen im Vorfeld eines Spiels zur
Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 erfasst werden.
• Der Eintritt in die Halle erfolgt, über den Haupteingang
• Ausgang nach dem Spiel ist der Haupteingang
• Um eine Kreuzung der Gruppen im Eingangsbereich zu vermeiden, wird die Türe (Haupteingang) jeweils für die Spielbeteiligten Gruppen geöffnet. Beim Gang in die Halle und beim Verlassen der Halle sind die 1,5 Meter Mindestabstand einzuhalten.
• Die direkten Spielbeteiligten betreten die Sporthalle über den Durchgang der jeweiligen Umkleidekabinen
• Alle Personen desinfizieren sich vor Eintritt in die Halle Ihre Hände im Eingangsbereich. Hierzu stehen Händedesinfektionsständer bereit. Bitte nicht drängeln, Abstand halten
• Zusätzlich werden alle Voraussetzungen für ein gründliches Händewaschen erfüllt.
• Der Eingangsbereich ist entsprechend durch einen Verantwortlichen des TV Neustadt besetzt. Hier wird auch die Einhaltung der 3G Regel kontrolliert.
• Jeder Spielbeteiligte muss vor beim Betreten des Gebäudes den Nutzungsnachweis bezüglich der Coronaverordnung ausfüllen
• Im Eingangsbereich stehen die Erfassungsbögen zur Verfügung
1.7. Zuschauer
• Auch für Zuschauer gilt die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht. Die Maske darf in geschlossenen Räumen auch am Platz nicht abgezogen werden.
• Der Einlass der Zuschauer erfolgt nur in einem zeitlichen Korridor von 30 Minuten vor und 5 Minuten nach Spielbeginn.
• Die Kontaktdaten eines jeden Zuschauers müssen im Eingangsbereich erfasst werden. Erkennbar alkoholisierten Personen ist der Zutritt zu verwehren.
1.8. Anreise und Halle
1.8.1. Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter*innen zur Halle
Die Anreise der Mannschaften erfolgt möglichst individuell mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Bahn. Wo möglich sollte auf Fahrgemeinschaften verzichtet werden, sie sind aber nicht verboten, d.h. Schiedsrichtergespanne dürfen gemeinsam anreisen. Den Mitfahrern wird empfohlen eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen. Bei Anreise im Mannschaftsbus ist dieser vor Zutritt der Teams ausreichend zu desinfizieren. Spieler, Trainer & Betreuer tragen während der gesamten Anreise im Bus einen Mund-Nasen- Schutz. Die Mitfahrt ist auf die unmittelbar Spielbeteiligten zu begrenzen (keine Fans), sodass Abstände zwischen den Mitfahrern bestmöglich eingehalten werden können.
Spieler, Trainer und Betreuer des Heimteams sowie die Schiedsrichter reisen möglichst individuell und nach Möglichkeit im PKW an. Auf Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden.
1.8.2. Anreise der weiteren Spielbeteiligten und der Zuschauer
Die Anreise der weiteren Spielbeteiligten erfolgt individuell und nach Möglichkeit im PKW. Auf Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden. Wo möglich sollten Fahrgemeinschaften vermieden werden.
1.8.3. Kabinen/ Räume
Für jede Mannschaft werden zwei Umkleidekabinen zur Verfügung gestellt. In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten. Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Auch bei Besprechungen ist auf die Abstandsregel zu achten.
Für die Schiedsrichter werden die Lehrerumkleidekabine und deren Toilette zur Verfügung gestellt.
Ebenso gelten bei der technischen Besprechung die Abstandsregeln. Diese wird auf dem Spielfeld durchgeführt.
Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen Mannschaftsvertreter und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Im Fall eines angekündigten Einspruchs müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um die Abstände einzuhalten. Vor und nach der Eingabe müssen die Hände gereinigt werden.
Sollte eine Betreuung durch einen Physiotherapeuten stattfinden, darf der Raum nur von einem Physiotherapeuten und einem Spieler betreten werden. Vor Betreten und nach Verlassen sind die Hände zu desinfizieren, alle Personen tragen einen Mund-Nasen-Schutz, der Physiotherapeut zusätzlich Einmal-Handschuhe.
Das zeitnahe Duschen nach dem Sport wird empfohlen. Die Anzahl der Personen in den Duschräumen ist zu minimieren. Je nach Mannschaftsgröße müssen kleinere Gruppen gebildet werden, die die Dusche/ Kabine gleichzeitig nutzen. Auch hier gelten die Abstandsregeln von 1,5 Metern. Die Verweildauer in den Umkleidekabinen und Duschen sollte auf ein Minimum reduziert werden.
Materialien der direkt Spielbeteiligten sollten, wenn möglich, in den Autos/ Bus bzw. einem abschließbaren Raum gelagert werden.
Das regelmäßige Durchlüften sowie Reinigen der Räumlichkeiten wird gewährleistet. Da der TV Neustadt nur eine Herrenmannschaft beim Spielbetrieb angemeldet hat, ist das Desinfizieren der Räume nur einmal nötig.
1.8.4. Zugangsbereich zum Spielfeld (Spielfeldzugang)
Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang wird zu allen Zeitpunkten (Aufwärmen, Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) eingehalten. Eine Entzerrung des Spielfeldzugangs erfolgt über rechts-/links-Verkehr, Markierung der Laufwege
1.8.5. Auswechselbereich/ Mannschaftsbänke
Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen. Dort wo möglich, behalten Spieler sowie Betreuer ihren angestammten Platz auf der Mannschaftsbank (Markierung). Auf der Bank gilt die Abstandsregelung nicht!
Die Mannschaftsbänke werden vor dem Eintreffen der Mannschaften und nach dem Spiel durch den Heimverein desinfiziert. In der Halbzeit können die Bänke auch getauscht werden bzw. es wird kein Seitenwechsel durchgeführt (nur wenn beide Mannschaften einverstanden sind und die
Durchführungsbestimmungen dies zulassen). Alternativ ist in der Halbzeit eine Reinigung der Bänke durchzuführen (Desinfektionsmittel ist nicht notwendig).
1.8.6. Zeitnehmertisch
Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften inkl. der gesamten Ausstattung des Zeitnehmertischs (z.B. grüne Karte) sind vor und nach dem Spiel zu reinigen. Die Zeitnehmer sollen vor und nach dem Spiel, sowie in der Halbzeit die Hände reinigen und sind angehalten sich nicht ins Gesicht fassen.
Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Für Zeitnehmer und Sekretär gilt die Maskenpflichteine Mund-Nase-Abdeckung tragen.
1.8.7. Wischer*innen
Auch für Wischer gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Der Wischmopp ist vor jedem Spiel zu desinfizieren.
1.9. Zeitlicher Spielablauf
1.9.1. Aufwärmphase
Die Reinigung bzw. Desinfektion von Toren, Bällen u.ä. erfolgt vorab so wie bei Bedarf in der Halbzeit.
Heim- und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld mit Verzögerung (mind. 1Minute).
Jeder Spieler verfügt über sein eigenes Handtuch, seine eigene Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung). Eine eigene Harz-Dose für jeden bzw. zumindest ist nicht notwendig, da in der Halle ein absolutes Haftmittelverbot herrscht.
1.9.2. Technische Besprechung
Die technische Besprechung erfolgt auf dem Spielfeld. An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter; Zeitnehmer, Sekretär sowie max. ein Vertreter Heim- und Gastverein.
1.9.3. Einlaufprozedere
Folgende Reihenfolge ist beim Betreten der Spielfläche (Einlauf) zu beachten: Schiedsrichter, Heim, Gast. Die Heimmannschaft geht nach dem Einlaufen zum Bankbereich, d.h. es erfolgt kein gemeinsames Aufstellen und kein gemeinsames Abklatschen der Mannschaften. Auf den Sportlergruß sowie Handshake direkt vor dem Anpfiff wird ebenfalls verzichtet. Zusätzliche Personen bei einer möglichen Einlaufzeremonie, wie z.B. Einlauf- oder Ballkinder sind vorerst nicht gestattet.
1.9.4. Während des Spiels
Die Wischer betreten nur auf Anweisung der Schiedsrichter das Spielfeld. Die Spieler halten einen Sicherheitsabstand zu den Wischern ein. Das Wischerpersonal wird vom Hygienebeauftragten des Vereins instruiert.
Das Time-Out wird unter Einhaltung des Mindestabstands zum Zeitnehmertisch/ Kampfgericht vorgenommen.
Es wird empfohlen, dass Spieler auf das Abklatschen untereinander/ gemeinsames Jubeln bei Torerfolg o.ä. verzichten.
Die individuellen Getränkeflaschen und Handtücher werden eigenständig von der Mannschaftsbank aufgenommen und nicht durch Mitspieler angereicht.
1.9.5. Halbzeit
Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen: Heim, Gast, Schiedsrichter.
Auf eine Entzerrung der Zugangswege zu den Kabinen und beim Rückweg auf das Spielfeld zur Wiederaufnahme der 2. Halbzeit ist zu achten und ggf. mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Hygienebeauftrage/ Spielbeteiligte) sicherzustellen.
Eine Desinfektion der Mannschaftsbänke (sofern ein Seitenwechsel stattfindet und nicht die Bänke getauscht werden) ist nach Verlassen der Spielfläche von den unmittelbar Spielbeteiligten sicherzustellen. Eine Reinigung ist vorzunehmen.
1.9.6. Nach dem Spiel
Das Spielfeld wird in folgender Reihenfolge verlassen: Gast, Schiedsrichter, Heim
Die Abreise hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung analog zur Anreise zu erfolgen.
Im Anschluss an den Spielbetrieb sind die genutzten Geräte und alle Kontaktflächen mit einer Seifenlauge abzuwischen.
Im Regieraum stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Die Kabinen sind zu reinigen und zu lüften.
1.10. Sonstiges
1.10.1. Toilettennutzung
Für die Spielbeteiligten stehen ausgewiesene Toiletten zur Verfügung, welche nach dem Spielbetrieb gereinigt werden.

Mit sportlichen Grüßen
Für den TVN Neustadt – Abteilung Handball
Hygienebeauftragter: Michael Schreiner